So funktioniert die 90/180-Regel

Bei Kurzaufenthalten darfst du dich in jedem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Schau für jeden Tag deines Aufenthalts auf die vorherigen 180 Tage zurück: Die Tage in diesem Zeitfenster dürfen zusammen nicht mehr als 90 ergeben.

Das Zeitfenster verschiebt sich jeden Tag, deshalb fallen Tage älterer Reisen mit der Zeit heraus. Einreise- und Ausreisetag zählen beide als Aufenthaltstage, und alle Schengen-Länder zählen zusammen.

Der Raum umfasst 29 Länder: 25 EU-Mitglieder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Zypern und Irland gehören nicht dazu. Aufenthalte mit einem Langzeitvisum oder dem Aufenthaltstitel eines EU-Landes fallen nicht unter diese Regel, gib sie also nicht ein.

FAQ

Zählen Ein- und Ausreisetag?

Ja. Der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise zählen als Aufenthaltstage, auch wenn du nur wenige Stunden dort warst.

Setzt eine Ausreise aus dem Schengen-Raum die 90 Tage zurück?

Nein. Die Ausreise verhindert nur, dass neue Tage dazukommen. Vergangene Tage zählen, bis sie mehr als 180 Tage zurückliegen.

Kann ich mich darauf verlassen, wenn in meinem Visum weniger Tage stehen?

Nein. Wenn dein Visumaufkleber eine andere Anzahl von Tagen oder einen anderen Zeitraum erlaubt, richte dich nach dem Visum. Nutze diesen Rechner dafür nicht.

Zählt ein Aufenthalt in einem Nicht-Schengen-Land?

Nein. Tage in Zypern, Irland, Großbritannien oder der Türkei zählen nicht zu den 90 Tagen.

Dieser Rechner liefert eine allgemeine Schätzung und ist keine Rechtsberatung. Die endgültige Entscheidung treffen die Grenzbeamten. Prüfe deine Daten mit dem Rechner der Europäischen Kommission oder bei deinem Konsulat.